
Haus- und Badeordnung Saaletalbad Hammelburg
1. Allgemeines
- Im Saaletalbad Hammelburg soll der Besucher und Badegast bei Sport, Spiel und Spaß, Entspannung, Erholung und Ruhe finden. Deshalb ist in allen Räumen auf gegenseitige Rücksichtnahme und ausreichende Sicherheit zu achten.
2. Zweck der Haus- und Badeordnung
- Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, der Ordnung und der Sauberkeit im Saaletalbad.
- Ihre Beachtung liegt daher im Interesse eines jeden Badegastes.
- Sie ist für alle Badegäste verbindlich.
- Mit dem Betreten des Bades wird diese anerkannt, ebenso alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Einzelanordnungen
3. Badegäste
- Die Benutzung aller Einrichtungen des Saaletalbad Hammelburg ist grundsätzlich jedermann während der Öffnungszeiten gestattet.
- Keinen Eintritt erhalten:
- Personen, die an einer meldepflichtigen, übertragbaren Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden), offenen Wunden oder ansteckenden Hautausschlägen leiden.
- Personen in betrunkenem oder berauschtem Zustand
- Personen, die Tiere mit sich führen
- Personen mit Hausverbot
- Zutritt nur mit Begleitperson erhalten:
- Körperlich und geistig behinderte Personen, die aufgrund ihrer Erkrankung nicht in der Lage sind, das Saaletalbad Hammelburg und seine Einrichtungen alleine ohne eine Gefährdung für sich und andere zu benutzen.
- Kinder unter 7 Jahren - über Ausnahmeregelungen entscheidet das Aufsichtspersonal
- Die Benutzung des Saaletalbad Hammelburg erfolgt, auch wenn sämtliche Baderegeln beachtet werden, stets auf eigene Gefahr.
4. Badebekleidung
- Der Aufenthalt im Saaletalbad Hammelburg ist nur mit Badebekleidung gestattet, die den Geboten des Anstandes entsprechen; Badeschuhe sollten aus hygienischen Gründen getragen, dürfen aber in den Becken, sowie den Saunen nicht benutzt werden.
- Das Reservieren von Ruhe-, Liege- oder Sitzflächen ist nicht gestattet. Das Badepersonal ist angewiesen, dagegen einzuschreiten.
- Zur Vermeidung von Verunreinigungen haben auch Kleinkinder in den Badebereichen eine Badebekleidung,
- (evtl. Windel mit Gummibadehose) zu tragen.
5. Eintritt
- Die Eintrittspreise ergeben sich aus der veröffentlichten Preisliste.
- Die Benutzung des Saaletalbad Hammelburg und seiner Einrichtungen ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte gestattet.
- Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen
- Entgelte bzw. Gebühren nicht zurückgezahlt.
- Für verlorene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet.
- Bei Verlust der Eintrittskarte ist der geltende Tagespreis zu entrichten.
- Jeder Badegast muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein. Er hat sie auf Verlangen vorzuweisen.
- Bei einer missbräuchlichen Benutzung ist der vierfache Betrag zu entrichten.
- Eine Strafanzeige bzw. ein Haus- und Badeverbot behalten wir uns vor.
- Der Verlust eines Garderobenschlüssels bzw. Wertfachschlüssels ist wegen Diebstahlgefahr sofort zu melden.
- Wird der jeweilige Schlüssel nicht mehr wieder gefunden, so sind an der Kasse gegen Quittung für einen Garderobenschlüssel oder einen Wertfachschlüssel 30,-- € Ersatzbeschaffung zu hinterlegen, die nach dem Wiederauffinden des Schlüssels zurück erstattet werden.
- Die Badeleitung kann die Benutzung des Bades oder Teile davon aus betrieblichen Gründen oder aufgrund besonderer Anlässe einschränken.
- Eine Minderung oder Rückerstattung des Eintrittspreises erfolgt grundsätzlich nicht.
6. Betriebs- und Badezeiten
- Die Badezeit mit Aus- und Ankleiden beginnt mit dem Durchgang an der Kasse und endet mit dem Verlassen des Bades durch den Ausgang an der Kasse.
- Maßgebend für die Zeitbestimmung ist die Uhrenanlage im Bad.
- Die Öffnungszeiten und der Einlassschluss werden öffentlich bekannt gegeben.
- Für die Sommer- und die Wintersaison sind unterschiedliche Badezeiten festgelegt.
- Der Kassenschluss ist 45 Minuten vor Betriebsschluss.
- Die Badezeit ist 15 Minuten vor Betriebsschluss zu beenden.
7. Badbenutzung
- Die Einrichtungen des Saaletalbad Hammelburg sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden.
- Bitte berücksichtigen Sie die Belange des Umweltschutzes, z.B. den Wasserverbrauch beim Duschen, die Abfalltrennung u.ä.
- Findet der Badegast Räume oder Einrichtungen beschädigt oder verunreinigt vor, so wird um sofortige Mitteilung an das Aufsichtspersonal gebeten. Nachträgliche Beschwerden oder Einsprüche können nicht berücksichtigt werden.
- Der Aufenthalt in den Badebereichen und den dazugehörigen Räumen ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet.
- Es wird gebeten, vor dem Baden und Schwimmen sich grundsätzlich zu duschen. Die Verwendung von Seife, Shampoo oder ähnlichem außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet.
- Der Gebrauch von Einreibemitteln aller Art ist vor Benutzung der Schwimmbecken untersagt.
- Die Hinweisschilder für die im Bad befindlichen Einrichtungen, z.B. Solarien, Dampfsauna, Sprungturm, Wasserrutschen usw., sind zu beachten.
- Für die Benutzung der Textilsauna gilt eine eigene Saunaordnung.
- Für Papier und sonstige Abfälle sind die Abfallbehälter zu benutzen.
- Bei Verunreinigungen wird ein Reinigungsentgelt in Höhe von 10,-- € erhoben, das sofort zu bezahlen ist.
- Bei Gewitter sind die Becken des Freibades sofort zu verlassen.
- Das Benutzen der Turn- und Spielgeräte im Innen- und Außenbereich geschieht auf eigene Gefahr.
- Eltern haften für Ihre Kinder.
8. Verhalten im Bad
- Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was gegen die guten Sitten verstößt oder der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwider läuft
- Nicht gestattet ist:
- der Betrieb von Rundfunkgeräten und Musikinstrumenten innerhalb des Gebäudes
- das Rauchen innerhalb der gesamten Gebäude
- das Mitbringen von Hunden und sonstigen Tieren
- das Mitbringen von jeglichen alkoholischen Getränken
- das Verwenden von Glasgegenständen in Umkleiden, Duschen, den Solarien, der Textilsauna und dem gesamten Badebereich
- der Verkauf und Vertrieb von Waren und der Ausübung einer gewerbsmäßigen oder propagandistischen Tätigkeit ohne besondere Genehmigung des Badbetreibers
- Über Ausnahmeregelungen entscheidet das Aufsichtspersonal
- Die Wechsel- und Sammelkabinen dienen nur zum An- und Auskleiden
- Die Garderobe ist in den Garderobenschränken unterzubringen.
- Die Schränke sind zu verschließen
- Eine Ablage in der Schwimmhalle ist nicht gestattet
- Der Badebereich (Barfußgänge, Duschräume, Schwimmhallen) darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden
- Bei Zuwiderhandlung wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10,-- € erhoben.
- Auf die Mitbadenden ist zu achten. Störungen und Belästigungen anderer Badebesucher sind zu unterlassen
- Die Benutzung von Schwimmflossen, Taucherbrillen und Schnorchelgeräten, sowie das Ball- und Fangspielen in den Schwimmbecken ist nicht gestattet. Über Ausnahmen entscheidet das Aufsichtspersonal. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.
- Der Schwimmerteil des Hallenbeckens und des Freibades darf grundsätzlich nur von geübten Schwimmern benutzt werden.
- Das Benutzen von mitgebrachten Geräten, wie Fön oder Rasierapparat usw.
- Speisen und Getränke können nur an den dafür vorgesehenen Plätzen eingenommen werden
Es ist untersagt:
- auf dem Beckenrand zu laufen
- an den Einstiegsleitern zu turnen
- jede Verunreinigung des Wassers
- seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in die Becken
- das Unterschwimmen des Sprungbereiches während der Freigabe der Sprunganlage
- am Beckenrand zu rauchen
- Das Springen geschieht auf eigene Gefahr. Wippen ist nicht gestattet.
- Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass der Sprungbereich frei ist und nur eine Person
- das Sprungbrett bzw. den Startblock betritt
- Ob eine Anlage zum Springen freigegeben wird, entscheidet das Aufsichtspersonal.
- Nur die geöffneten Sprungebenen dürfen benutzt werden
- Nach dem Sprung von der Sprunganlage, nach vorne wegschwimmen
- Bei einer Verunreinigung der Kinderplanschbecken durch unsachgemäße Bekleidung der kleinen Gäste wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,00 € erhoben.
9. Aufsicht
- Das Aufsichtspersonal hat für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe, Ordnung und für die Einhaltung der Badeordnung zu sorgen
- Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
- Das Personal ist angewiesen, sich den Badegästen gegenüber höflich und zuvorkommend zu verhalten.
- Bei der Durchführung von Erste-Hilfe-Maßnahmen ist den Anweisungen des Aufsichtspersonals unbedingt Folge zu leisten.
- Das Aufsichtspersonal übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus und ist befugt, Personen die gegen die Sicherheit, Ruhe und Ordnung verstoßen oder gefährden, aus dem Saaletalbad Hammelburg zu verweisen.
- Sofern Besucher andere Badegäste belästigen oder trotz Ermahnung gegen die Bestimmungen der Haus- und Badeordnung verstoßen ist das Aufsichtspersonal ebenfalls berechtigt sie sofort aus dem Saaletalbad in Hammelburg zu verweisen.
- Eine Widersetzung zieht eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch nach sich.
- Den oben genannten Personen kann der Zutritt zum Bad teilweise oder dauernd untersagt werden. Im Falle der Verweisung aus dem Bad wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.
- Bei Verstößen gegen die Haus- und Badeordnung ist das Aufsichtspersonal berechtigt, zur Feststellung der Personalien die Ausweispapiere zu verlangen.
10. Aufbewahrung von Geld und Wertsachen
- Es wird darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit der Aufbewahrung von Geld- und Wertsachen in dafür vorgesehenen Pfandwertfächern gegeben ist.
- Für Wertsachen und Bargeld muss jedoch jede Haftung abgelehnt werden, sofern dem Betreiber nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
11. Wäschebenutzung
- Die Badewäsche wird gegen Bezahlung des tariflichen Entgeltes und gegebenenfalls gegen Hinterlegung eines Pfandes leihweise ausgegeben.
- Sie ist pfleglich zu behandeln. Eine missbräuchliche Benutzung oder der Verlust der Wäsche verpflichtet zu Schadensersatz.
- Bei Verlassen des Saaletalbades hat der Badegast die Wäsche an der Ausgabestelle zurückzugeben.
12. Fundgegenstände
- Fundgegenstände sind unverzüglich beim Aufsichtspersonal abzugeben.
- Über die Fundgegenstände wird nach den geltenden b.z.w gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
13. Vereins- und Gruppenschwimmen
- Die Zulassung von Schwimmvereinen, Schulklassen oder sonstigen Vereinigungen wird je nach Einzelfall geregelt.
- Schwimmen und Übungen in Gruppen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet.
- Bei Vereins- und Gruppenveranstaltungen, sowie Schulschwimmen ist deren verantwortlichen Leiter für die Einhaltung der Haus- und Badeordnung sowie die Sicherheit des Badebetriebes verantwortlich.
14. Haftung
- Die Badegäste benutzen das Saaletalbad Hammelburg einschl. seiner Einrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, das Saaletalbad Hammelburg in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten.
- Für höhere Gewalt und Zufall, sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.
- Für die Zerstörung, Beschädigung oder für Diebstahl der im Saaletalbad mitgebrachten Sachen wird nicht gehaftet.
15. Technische Einrichtungen
- Die Betätigung von technischen Anlagen hat ausschließlich durch das Personal zu erfolgen.
- Jedes Hantieren an Einrichtungen des Bades hat zu unterbleiben.
- Unbefugte Betätigung kann zu weitreichenden Haftpflichtansprüchen führen.
- Eine Anzeige gegen Sachbeschädigung ist unter Umständen nicht ausgeschlossen.
16. Wünsche und Beschwerden
- Etwaige Wünsche und Beschwerden der Badegäste nimmt das Personal entgegen.
- Es schafft, wenn möglich, sofort Abhilfe.
- Weitergehende Wünsche und Beschwerden können schriftlich oder persönlich bei dem Bäder Betriebsleiter oder der Geschäftsleitung vorgebracht werden.
17. Parken und Stellplätze
- Für die Sicherheit der mitgebrachten Fahrräder auf den Abstellplätzen ist der Besucher selbst verantwortlich.
- Auf den bereitgestellten Parkplätzen gilt die gesetzlich Straßenverkehrsordnung. (StVO)
- Für Schäden am Fahrzeug oder einem Diebstahl aus dem Fahrzeug wird grundsätzlich keine Haftung übernommen.
- Es wird gebeten besonders auf ein- und aussteigende Kinder Rücksicht zu nehmen.
18. Ausnahmen
- Die Haus- und Badeordnung des Saaletalbades gilt für den allgemeinen Badebetrieb.
- Bei Sonderveranstaltungen können Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der bestehenden Haus- und Badeordnung im Saaletalbad Hammelburg bedarf.
19. Inkrafttreten
- Die Haus- und Badeordnung tritt mit der Veröffentlichung im Internet und dem Aushang im Saaletalbad in Kraft.

Stadtwerke Hammelburg GmbH














